Vorgerichtliche Versagungsgründe

in den letzten 10 Jahren wurde eine Restschuldbefreiung erteilt oder versagt
Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat (Bankrott, Gläubigerbegünstigung usw.)
in den letzten drei Jahren wurden, vorsätzlich oder grob fahrlässig, unrichtige oder unvollständige schriftliche Angaben gemacht,  um einen Kredit oder öffentliche Leistungen zu erhalten
die Befriedigung der Insolvenzgläubiger wurde, vorsätzlich oder grob fahrlässig, beeinträchtigt, in dem der Schuldner
unangemessene Verbindlichkeiten eingegangen ist, oder
Vermögen verschwendet hat, oder
ohne Aussicht auf Besserung seiner wirtschaftlichen Lage das Insolvenzverfahren verzögert hat


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