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in den letzten 10 Jahren wurde eine Restschuldbefreiung erteilt oder versagt |
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Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat (Bankrott, Gläubigerbegünstigung usw.) |
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in den letzten drei Jahren wurden, vorsätzlich oder grob fahrlässig, unrichtige oder unvollständige schriftliche Angaben gemacht, um einen Kredit oder öffentliche Leistungen zu erhalten |
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die Befriedigung der Insolvenzgläubiger wurde, vorsätzlich oder grob fahrlässig, beeinträchtigt, in dem der Schuldner |
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unangemessene Verbindlichkeiten eingegangen ist, oder |
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Vermögen verschwendet hat, oder |
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ohne Aussicht auf Besserung seiner wirtschaftlichen Lage das Insolvenzverfahren verzögert hat |
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