Gerichtliche Versagungsgründe

Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat
Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger, wie oben
vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von  Auskunfts- und Mitwirkungspflichten im Verfahren
vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschangaben über Vermögen, Einkommen, Gläubiger oder Forderungen

Wird die Restschuldbefreiung nicht versagt, so erlässt das Gericht den Beschluss, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er in der Wohlverhaltensperiode seine Obliegenheiten erfüllt und keine Versagungsgründe hinzukommen.


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