Gerichtliche Versagungsgründe |
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Wird die Restschuldbefreiung nicht versagt, so erlässt das Gericht den Beschluss, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er in der Wohlverhaltensperiode seine Obliegenheiten erfüllt und keine Versagungsgründe hinzukommen. |
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