Erfüllt er diese Obliegenheiten und wird er nicht nach dem Schlusstermin wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt, so erteilt das Gericht nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung. Der Beschluss wird veröffentlicht.
Mit dem Beschluss erlöschen alle Forderungen, die gegen den Schuldner bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden, mit Ausnahme der Forderungen aus unerlaubter Handlung.
Die erteilte Restschuldbefreiung kann nachträglich widerrufen werden, wenn ein Gläubiger binnen Jahresfrist geltend macht, der Schuldner habe vorsätzlich die Gläubigerbefriedigung erheblich beeinträchtigt, in dem er seine Obliegenheiten verletzt hat.
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