Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren |
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Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, auf dessen Durchführung das Gericht auch verzichten kann, ist ein Versuch, das langwierige „vereinfachte Insolvenzverfahren“ zu vermeiden. Es setzt den Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens, ggf. verbunden mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung voraus. Der Schuldner muss ein Vermögens- und ein Gläubiger- bzw. Forderungsverzeichnis, sowie einen Schuldenbereinigungsplan vorzulegen. Weiterhin hat er seine pfändbaren Einkommensanteile abzutreten. Diese Abtretung greift allerdings nicht sofort, da bis zum Abschluss dieser Stufe das gerichtliche Insolvenzverfahren ruht. Antragsberechtigt sind auch die Gläubiger des Schuldners. |
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Kommt der Plan zustande, so entfaltet er die Wirkung eines gerichtlichen Vergleiches, d.h. die Forderungen bestehen nur noch in den im Plan bezifferten Umfang. |
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