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Startseite / Insolvenzberatung

  • in den letzten 10 Jahren wurde eine Restschuldbefreiung erteilt oder versagt
  • Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat (Bankrott, Gläubigerbegünstigung usw.)
  • in den letzten drei Jahren wurden, vorsätzlich oder grob fahrlässig, unrichtige oder unvollständige schriftliche Angaben gemacht,  um einen Kredit oder öffentliche Leistungen zu erhalten
  • die Befriedigung der Insolvenzgläubiger wurde, vorsätzlich oder grob fahrlässig, beeinträchtigt, in dem der Schuldner
  • unangemessene Verbindlichkeiten eingegangen ist, oder
  • Vermögen verschwendet hat, oder
  • ohne Aussicht auf Besserung seiner wirtschaftlichen Lage das Insolvenzverfahren verzögert hat

Druckbare Version Das vereinfachte Insolvenzverfahren Gerichtliche Versagungsgründe